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BGH, 18.02.1992 - 1 StR 815/91 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Revision gegen die Annahme tateinheitlicher Begehung - Annahme von Tateinheit bei Überschneidung der Tathandlungen - Bewertung der Handlung des Ansschraubens von falschen Kennzeichen an ein fremdes Auto
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51
Sicherungsübereignungen - § 263 StGB, Vermögensschaden, Stundung, Irrtum; § 246 …
Auszug aus BGH, 18.02.1992 - 1 StR 815/91
Der so manifestierte Wille des Angeklagten, den Eigentümer von der Sachherrschaft auszuschließen (vgl. BGHSt 1, 262, 264), bedeutet hier aber nicht zugleich, daß er auch dem Dieb von S. die Herausgabe hätte verweigern wollen; vielmehr spricht der Umstand, daß der Angeklagte in der Folge zusammen mit von S. weitere ähnliche Taten beging, dafür, daß er bis zum Verkauf bereit gewesen wäre, das Fahrzeug an diesen herauszugeben, und er es daher bis zu diesem Zeitpunkt weiter für ihn verwahrte.